Re: Schuldig- Nichtschuldig?

Abgeschickt von Ge am 23 Februar, 2003 um 17:15:56:

Antwort auf: Schuldig- Nichtschuldig? von Joachim am 20 Februar, 2003 um 20:58:54:

"Toller Text", möchte man zunächst sagen.Aber beim 2. Lesen merkt man, dass sich einige Ungenauigkeiten eingeschlichen haben. Nicht die Tochter, sondern irgendeine Verwandte des Richters müßte es gewesen sein, die die Straftat begangen hat. Und auch nicht der Richter selbst dürfte richtigerweise die 500 Euro aus eigener Tasche bezahlen, sondern dessen Sohn, den der Richter dazu mit sanfter Gewalt "verdonnert".
Ge


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